Dying Light: Verkaufsstopp für Dying Light - BPjM indiziert Titel im Schnellverfahren

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat Dying Light rund zwei Wochen nach digitaler Veröffentlichung und Disk-Release in den USA vorerst hierzulande per Schnellbeschluss indiziert. Die Prüfstelle gab heute bekannt, dass der Titel vorerst auf der Liste A des Index geführt wird.

Das hat zur Folge, dass Dying Light bis zur endgültigen Bearbeitung nicht öffentlich beworben oder verkauft werden darf. Erste Händler wie Amazon haben das Spiel bereits aus dem Sortiment genommen. Eine USK Freigabe hatte das Spiel ohnehin nicht erhalten.

Die Eintragung auf Liste A ist proforma erfolgt, um das Spiel eingehend zu testen, bevor es sich in Deutschland verbreiten kann. Im Falle von Dying Light ist nach der Prüfung auch eine Indizierung auf Liste B denkbar. Dies hätte zur Folge, dass das Spiel als strafrechtlich bedenklich eingestuft, und somit dem generellen Verbreitungsverbot unterliegen würde. Der Zombie-Titel sollte gegen Ende des Monats den offiziellen Verkaufsstart antreten.

11.02.2015 : Eric Schädlich