News: Bayerisches Kabinett gegen "Killerspiele"

Gestern beschloss das bayerische Kabinett eine neu Bundesratsinitiative für ein Verbot von "Killerspielen". Es soll dabei der Jugendschutz verbessert und die Verbreitung von "Menschenverachtende virtuellen Gewaltspielen" verboten werden. Wie nicht anders zu erwarten war, strotzt der Bericht vor Ungenauigkeiten, Übertreibungen, nicht bewiesenen Zusammenhängen ,einer ordentlichen Portion Populismus und blindem Aktionismus.

Überzeugt euch aber am besten selbst:



Kabinett beschließt erneute Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes / Stoiber: „Killerspiele gehören in Deutschland verboten“ / Neuer Straftatbestand gegen Herstellung und Verbreitung virtueller Killerspiele geplant / Sozialministerin Stewens stellt umfangreiches Maßnahmenpaket vor

Bayern startet eine neue Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes vor menschenverachtenden Gewaltangeboten wie Killerspielen. Kernstück ist ein im Strafgesetzbuch verankertes Herstellungs- und Verbreitungsverbot von virtuellen Killerspielen. Das beschloss das Kabinett in seiner heutigen Sitzung. Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber zeigte sich zuversichtlich, dass die klare Position Bayerns für ein Verbot von Killerspielen Erfolg haben werde. Stoiber: „Nach dem Amoklauf von Emsdetten und angesichts immer neuer Amok-Drohungen von Jugendlichen darf es keine Ausreden und Ausflüchte mehr geben. Killerspiele gehören in Deutschland verboten. Das sind unverantwortliche und indiskutable Machwerke, die in unserer Gesellschaft keinen Platz haben dürfen.“ Ein starker Staat dürfe hier nicht einfach zuschauen und nichts tun, betonte der Ministerpräsident. Deswegen habe Bayern seit dem Amoklauf in Bad Reichenhall im Jahr 1999 wiederholt Gesetzesinitiativen für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewaltverherrlichung gestartet. Stoiber: „Es geht um den Schutz unserer Kinder. Wer künftig virtuelle Killerspiele herstellt oder verbreitet, muss damit rechnen, dass er hart bestraft wird und zwar mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.“

Wie Familienministerin Christa Stewens erläuterte, wird Bayern ein umfangreiches Paket mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes auf den Weg bringen, um junge Menschen vor menschenverachtenden Gewaltangeboten noch besser zu schützen. Stewens: „Niemand kann ernsthaft bezweifeln, was dieser Schund in den Köpfen unserer Kinder und Jugendlichen anrichtet. Deswegen müssen wir den wachsenden Gefährdungen junger Menschen in diesem Bereich mit umfassenden Maßnahmen begegnen.“ Das heute auf den Weg gebrachte Maßnahmenpaket umfasst nach den Worten der Ministerin insbesondere eine Bundesratsinitiative mit dem Herstellungs- und Verbreitungsverbot virtueller Killerspiele im Strafgesetzbuch und dem Verbot real nachempfundener Killerspiele wie Gotcha, Paintball oder Laserdrome im Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Änderungen im Bereich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und eine Initiative auf europäischer Ebene wegen der internationalen Vernetzung der Medienangebote. Im Einzelnen stellte Stewens folgende Eckpunkte heraus:


1. Verbot virtueller Killerspiele im Strafgesetzbuch

Schwerpunkt der Bundesratsinitiative ist das Verbot virtueller Killerspiele durch Schaffung eines neuen Straftatbestandes. Dieser erfasst nach dem bayerischen Gesetzesvorschlag Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen. „Menschenverachtende virtuelle Gewaltspiele haben eine gewaltabstumpfende Wirkung und wirken auf labile Personen auch stimulierend. Um solche Gewaltspiele effektiv bekämpfen zu können, brauchen wir ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot im Strafrecht“, erläuterte Stewens. Die bestehenden Verbotsregelungen seien derzeit noch nicht ausreichend, um derartige Gewaltspiele wirklich vom Markt zu drängen.


2. Verbot real nachempfundener Killerspiele wie Gotcha, Paintball oder Laserdrome im Ordnungswidrigkeitenrecht

Weiterer Bestandteil der Bundesratsinitiative ist ein Verbot real nachempfundener Killerspiele, wie beispielsweise Gotcha, Paintball und Laserdrome, als Ordnungswidrigkeit. „Spiele, die in menschenverachtender Weise real nachempfundene Verletzungs- oder Tötungshandlungen von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simulieren, widersprechen in elementarer Weise der Werteordnung unserer Gesellschaft“, erklärte die Ministerin. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung solcher Spiele seien bislang noch unzureichend.


3. Verbot offensichtlich schwer jugendgefährdender Filme und Computerspiele

In das Jugendschutzgesetz soll ein Verbot offensichtlich schwer jugendgefährdender Filme und Computerspiele aufgenommen werden. Die Ministerin kritisierte, dass es gängige Praxis sei, solche in höchstem Maße problematischen Inhalte auch an Kinder und Jugendliche weiterzugeben, obwohl es sich dabei um eine Straftat handele.


4. Vermiet- und Verleihverbot indizierter jugendgefährdender Filme und Computerspiele

Wie die Ministerin betonte, greift Bayern seine Forderung aus den Initiativen von 1999 und 2002 nach einem Vermiet- und Verleihverbot von indizierten jugendgefährdenden Filmen und Computerspielen wieder auf. Stewens: „Was für indizierte Bücher gilt, muss erst recht für als jugendgefährdend eingestufte Gewaltvideos und –spiele gelten.“


5. Verbesserungen bei der Freiwilligen Selbstkontrolle

Defizite bestehen nach Stewens` Worten auch im Bereich der Freiwilligen Selbstkontrolle der Medienwirtschaft. Um hier Verbesserungen zu erzielen, bedarf es gesetzlich festgelegter Mindestanforderungen, die eine Freiwillige Selbstkontrolle zwingend zu erfüllen hat, beispielsweise die Unabhängigkeit, Sachkunde und Pluralität der Prüfer, die Verpflichtung der Prüfer zu Beratung und Schulung oder die vollständige Sichtung des Mediums bei erheblicher Jugendbeeinträchtigung bzw. –gefährdung. Durch Einführung einer Zertifizierung dieser Voraussetzungen durch die Obersten Landesjugendbehörden soll die Überwachung der Selbstkontrolle verbessert werden.


6. Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz dürfen sich für Gewerbetreibende nicht wirtschaftlich lohnen. Der Bußgeldrahmen soll daher von bisher 50.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht werden. Bei Verstößen im Rundfunk und im Internet gilt bereits heute der Höchstbetrag von 500.000 Euro.


7. Verbesserungen bei Internet, Fernsehen und Online-Spielen durch Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder

Angesichts dringenden Handlungsbedarfes auch im Bereich des Internet beschloss das Kabinett Vorschläge zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags der Länder. Medienminister Eberhard Sinner betonte: „Aufgrund des technischen Fortschritts sind Online-Spiele immer stärker auf dem Vormarsch. Über das Internet bestehen Zugangsmöglichkeiten auch für Spiele, die in Deutschland nicht zulässig, indiziert oder für bestimmte Altersgruppen nicht freigegeben sind. Deshalb muss durch technische Sperren auch hier eine verbindliche Altersprüfung sichergestellt werden“. Künftig soll durch eine Pflicht zur Kennzeichnung die Eignung von Internetangeboten für ein bestimmtes Alter angegeben werden. Außerdem soll die Zuständigkeit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf jugendgefährdende Online-Angebote für Handys ausgedehnt werden, um zum Beispiel besser gegen die Verbreitung von Gewaltvideos auf Schülerhandys vorgehen zu können.


8. Initiative im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit

Bayern strebt an, den Maßnahmenkatalog durch eine Initiative für mehr Jugendschutz auf europäischer Ebene zu ergänzen. Die Globalität des Internets und die internationale Vernetzung der Angebote stellen die Länder bei der Sicherung des Jugendschutzes vor große Herausforderungen. Auch auf europäischer Ebene gilt es, ein vergleichbares Schutzniveau sicherzustellen. Medienminister Eberhard Sinner: „ Viele Angebote kommen aus dem Ausland, wo das Schutzniveau oft nicht unseren deutschen Anforderungen entspricht. Wir sollten die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um weitere Verbesserungen im Jugendschutz auf europäischer Ebene zu erzielen. Ein wichtiger Anknüpfungspunkt ist dabei die EU-Richtlinie zu audiovisuellen Medieninhalten. Trotz bereits erreichter Fortschritte werden wir uns gezielt für noch mehr Jugendschutz in Europa einsetzen.“
10.01.2007 : Stefan Grund