News: Tecmo verklagt Hackerseite
In einem ersten Fall dieser Art hat der Spielepublisher Tecmo eine ganze Community von Softwarehackern wegen Verletzung des US Copyrights angeklagt.
Die zwei Hauptangeklagen sind Mike Greiling and Will Glynn, ehemalige Webmaster der Webseite "ninjahackers.net". Die Anklage lautet auf “Illegale Spiel-Modifizierungen in diversen Fällen“.
Den Betreibern wird vorgeworfen, den Code mehrerer Tecmo-Spiele "geknackt" und sogenannte "Skins" entwickelt zu haben, die das Äußere der Spielcharaktere komplett verändern, von der Kleidung über die Statur bis hin zur Haarfarbe. Diese haben sie dann anschliessend über ihre Webseite verbreitet.
Weiterhin sind bis zu 100 andere anonyme Benutzer dieser Seite mitangeklagt, deren Identität baldmöglichst aufgedeckt werden soll.
„Wir müssen die Integrität unserer Arbeit aufrechterhalten“, sagt John Inada, Geschäftsführer von Tecmo. „Hacken dieser Art wird nicht toleriert und wir werden alle Maßnahmen ergreifen, unser Eigentum zu schützen.“
Tecmosprecherin Melody Pfeiffer warnt, dass „Hacker, wenn ihnen erlaubt wird, so etwas zu machen, sich in jede Software hacken, überall. Wir haben Millionen Dollar ausgegeben, um diese Spiele zu entwickeln, und dann kommen Leute und ändern den Code, wie sie wollen und das ist illegal.“
Pfeiffer gibt an, dass die Firma zwischen US$1.000 bis US$100.000 Schadensersatz für jeden Skin fordert, der über die Webseite verbreitet wurde.
Jason Schulz, Anwalt von der gemeinnützigen Organisation Electronic Frontier Foundation, hält dagegen: „Dieser Vorwurf ist absurd. Das Gesetz erlaubt die angemessene Nutzung geschützter Arbeit anderer Leute ohne eine spezielle Genehmigung. Man darf Kopien anfertigen, um Technik umzuarbeiten und zu verstehen, wie die Spiele funktionieren.“
Alles, weswegen die Betreiber der Seite angeklagt seien, ist völlig legal, sagt Schulz. „Hier wurde lediglich ein kundenbezogener Bausatz angeboten, der in keinster Weise mit den Interessen von Tecmo konkurriert. Tatsächlich muss man das Produkt besitzen, um den Bausatz benutzen zu können.“
Wir gehen davon aus, daß hier ein längs überfälliges Grundsatzurteil gefällt werden wird.
11.02.2005 : Claudia Ziegel