News: USK mit zentralen Änderungen im Prüfverfahren

Die Unterhaltungsselbstkontrolle (USK) führt ab diesen Monat ein verändertes Prüfverfahren ein. In erster Linie erhofft man sich damit mehr Klarheit und Transparenz sowohl für die Antragsteller als auch für die Bundesländer. Erst kürzlich waren die Regularien der USK im Gespräch, da das bayerische Sozialministerium mit Hilfe des Appellationsverfahrens eine erneute Prüfung eines bereits freigegeben Titels (Dead Space 2) erzwungen hat.

"Als eine der zentralen Änderungen werden die Prüfinstanzen von vier auf drei Stufen verkürzt", so USK-Geschäftsführer Felix Falk in einer offiziellen Stellungnahme. "In dem gemeinsamen Verfahren der Selbstkontrolle und der Länder können Spiele damit erstens ein Regelverfahren, zweitens eine Berufung sowie drittens eine Appellation durchlaufen."

"Damit werden sowohl die Widerspruchsrechte der Antragsteller und der Bundesländer als auch die Gewährleistung der schnellen und effektiven Prüfzeiten sichergestellt."


Die Möglichkeit des umstrittenen Appellationsverfahren bleibt also weiterhin gegeben, es ändert sich lediglich der Ablauf.
02.02.2011 : Matthias Brems